Hinweise für Bauherren

Auf der folgenden Seite haben wir alle für Sie wichtigen Informationen über Ihren Wasser- oder Kanalanschluss zusammengestellt. Um die Aufträge optimal bearbeiten zu können, bitten wir Sie diese ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen.


Wasserversorgung

– Bauwasser-/Hauswasseranschluss –

Der Antrag auf Bauwasser-/Hauswasseranschluss ist mindestens 3 Wochen vor Bau- bzw. Montagebeginn einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Installationsunternehmen im Installateurverzeichnis der Stadtwerke eingetragen sein muss. 

 

Antrag auf Bauwasser-/Hauswasseranschluss (PDF/136 KB)

Inbetriebsetzung Trinkwasser-Kundenanlage (PDF/34 KB)

Merkblatt zur Trinkwasserversorgung (PDF/172 KB)

Flyer Trinkwasser Bayern (PDF/2,1 MB)


Abwasserbeseitigung

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 der Entwässerungssatzung (EWS) ist das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation verboten.

 

– Herstellung der Grundstücksentwässerung –
Für den Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist eine Grundstücksentwässerungsanlage erforderlich, die nach den anerkannten Regeln der Abwassertechnik herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu ändern ist (§ 9 Abs. 2 EWS).
Der Bauwerber hat hierzu ein fachlich geeignetes Unternehmen zu beauftragen (§ 9 Abs. 6 EWS).
Der Bauwerber hat den Beginn der Bauarbeiten spätestens drei Tage vorher bei den Stadtwerken schriftlich anzuzeigen (§ 11 Abs. 1 EWS).
Ist die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt, dürfen die Leitungen erst verdeckt werden, wenn die Anlage von den Stadtwerken abgenommen ist (§ 11 Abs. 2 EWS).
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass diese satzungsrechtlichen Bestimmungen nicht beachtet werden. Es wird deshalb nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Hausanschlussleitungen, die ohne vorherige Zustimmung der Stadtwerke verdeckt werden, eine Freilegung oder die Durchführung einer Druckprüfung auf Ihre Kosten notwendig ist.
Wir dürfen Sie deshalb - auch im Hinblick auf haftungsrechtliche Konsequenzen - dringend bitten, dafür zu sorgen, dass der Beginn der Bauarbeiten rechtzeitig angezeigt und die hergestellte Grundstücksentwässerungsanlage vor Verdeckung der Leitungen von den Stadtwerken abgenommen wird.

Merkblatt Abwasser (PDF/144 KB)

Merkblatt Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz (PDF/213 KB)   

Rückstau-Handbuch (PDF/995 KB)

Rückantwort Kanalanschluss (PDF/87 KB)


Regenwassernutzung

Wenn Sie sich für eine Regenwassernutzungsanlage entscheiden, so achten Sie bitte darauf, dass Sie den Betrieb dieser Anlage bei den Stadtwerken rechtzeitig beantragen und die Inbetriebnahme sowohl den Stadtwerken als auch dem Gesundheitsamt anzeigen. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung ebenfalls für bestehende Anlagen. Regenwasser darf für die Gartenbewässerung und zur Toilettenspülung verwendet werden.

Antrag auf Regenwassernutzung (PDF/118 KB)

Hinweise zur Regenwassernutzung (PDF/1,4 MB)


Ansprechpartner

Andreas Haböck (Sparte Wasserversorgung)

Tel. 09932 9547-21

haboeck@sw-osterhofen.de

Norbert Leitl (Sparte Abwasserentsorgung)

Tel. 09932 9547-25

leitl@sw-osterhofen.de